Hundepolitik der Stadt Luzern: hundefreundlich oder hundefeindlich?
Die zuständige Behörde will auf Luzerner Stadtgebiet schleichend die Leinenpflicht einführen, dies bei Fehlen einer belegbaren gesetzlichen Grundlage und stichhaltiger Fakten (z.B. Unfälle zwischen Hund und Mensch durch unangeleinte Hunde in der freien Natur, Schädigung von Flora und Fauna in Uferzonen).
Der unten aufgeführte «Faktencheck» zeigt auf, welche weiteren Standpunkte der Stadt Luzern nicht haltbar sind. Die jeweiligen Quellen sind angefügt.
Faktencheck Nr. 1
Fakt ist
Die Stadt plant ausserhalb ausgewiesener Freilaufflächen die generelle Leinenpflicht. Dies ist im kantonalen Hundegesetz nicht vorgesehen.
Standpunkt Stadt Luzern
Sie orientiert sich an der kantonalen Hundeverordnung.
Faktencheck Nr. 2
Fakt ist
Hunde brauchen soziale Kontakte und viel Bewegung. Kleine Freilaufzonen decken diese Bedürfnisse nicht ab
Standpunkt Stadt Luzern
Sie respektiert die tierrechlichten Vorgaben.
Faktencheck Nr. 3
Fakt ist
Die Stadt ist an einer fairen Diskussion mit Hundehaltern nicht interessiert.
Standpunkt Stadt Luzern
Sie arbeitet mit Hundehaltern vorurteilslos zusammen.
Faktencheck Nr. 4
Fakt ist
Die Umfrage des Vereins Pro Hund Tribschen zeigt, dass die meisten Besucher des Tribschenhorns mit der aktuellen Situation inklusive der freilaufenden Hunde keine Probleme haben.
Standpunkt Stadt Luzern
Sie nimmt Anliegen der Bevölkerung ernst.
Faktencheck Nr. 5
Fakt ist
Mit den Hundefreilaufzonen verfolgt die Stadt eigene Interessen, indem sie den generellen Leinenzwang auf dem restlichen Stadtgebiet zum Nachteil von Hund und Hundehalter durchsetzen will.
Standpunkt Stadt Luzern
Sie präsentiert die Freilaufzone als Geschenk an Hund und Hundehalter.
Faktencheck Nr. 6
Fakt ist
Im öffentlichen Raum kommt es zwischen Menschen und Hunden sehr selten zu ernsthaften Zwischenfällen. Treffen sich zwei angeleinte Hunde, ist das Verletzungsrisiko hingegen relativ hoch. Die meisten Zwischenfälle ereignen sich im Kreis der Familie (80%).
Standpunkt Stadt Luzern
Sie beugt mit der Leinenpflicht Unfällen mit Hunden vor.
Faktencheck Nr. 7
Fakt ist
An der Echoveranstaltung zur Pilotphase Churchillwiese wurde keine echte Evaluation präsentiert, noch wurde auf Fragen eingegangen.
Standpunkt Stadt Luzern
Sie wertet Pilotphasen von Freilaufzonen sorgfältig aus.
Faktencheck Nr. 8
Fakt ist
Der Luzerner Polizei bzw. Veterinärpolizei sind kaum Vorfälle bekannt, bei denen Wasservögel oder andere Wildtiere durch Hunde verletzt worden sind.
Standpunkt Stadt Luzern
Sie sieht Hunde als Gefahr für Flora und Fauna in Uferzonen.
Faktencheck Nr. 9
Fakt ist
Sie Stadt sprach beim Tribschenhorn von 5000 Quadratmetern Freilauffläche. Gemäss Medienmitteilung vom 1. Mai 2020 sollen es noch 3300 Quadratmeter sein.
Standpunkt Stadt Luzern
Sie kommuniziert transparent über die Grösse von Freilaufzonen.