Die Ziele des Vereins
Unsere Anliegen sind:
Ein artgerechter Hundefreilauf im Tribschenhorn Luzern.
Ein «friedliches Miteinander» und «Umsicht, Respekt und Toleranz untereinander», wie dies die Stadtgärtnerei im Merkblatt der Stadt Luzern «Hund und Mensch in der Stadt» fordert.
Eine differenzierte Wahrnehmung des Hundes in unserer Gesellschaft.
Eine überregionale Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Organisationen.
Förderung des zwischenmenschlichen Austausches unter den Mitgliedern.
Im Fokus
Das Tribschenhorn in Luzern
Nach abgewiesenem Bundesgerichtsentscheid (siehe „Vereinsgeschichte“) erstellte die Stadtgärtnerei Luzern im Herbst 2020 auf Tribschenhorn eine Hundefreilaufzone, nach Allmend und Churchillwiese die dritte auf Stadtgebiet. Für das umliegende Terrain ist seither Leinpflicht signalisiert. Zudem wird die Leinenpflicht durch die Benennung von Naturschutzzonen (Allmend, Rotsee, Teile des Tribschenhorns) und Parkanlagen (Zonen 02) zunehmend ausgeweitet.
Der Verein Pro Hund Tribschen (VPHT) stellt sich seit mehreren Jahren der Entwicklung „Hundefreilaufzonen gegen Ausweitung der Leinenpflicht auf dem restlichen Stadtgebiet“ mit verschiedenen, auch juristischen Mitteln, entgegen (siehe „Vereinsgeschichte“) und setzt sich weiterhin für einen hundegerechten Freilauf in der Stadt Luzern ein.
Der VPHT hat im Sommer 2019 unter den Besuchern des Tribschenhorns eine Umfrage durchgeführt. Die Teilnehmer waren mehrheitlich der Meinung, dass auf Tribschenhorn ein friedliches Mit- und Nebeneinander unter den verschiedenen Nutzern herrsche. Unter der Rubrik „Aktuell“ ist die Auswertung der Umfrage nachzulesen.
Im ebenfalls unter „Aktuell“ einsehbaren „Faktencheck“ hat sich der VPHT mit einer „Karte“ an die Mitglieder von Stadt- und Grossstadtrat gerichtet, um über die Hundepolitik in der Stadt Luzern aus Sicht des Vereins zu informieren.
Die Wiesen des beliebten Naherholungsgebietes Tribschenhorn werden vor allem an warmen Sommerabenden und Wochenenden von Spaziergängern, Bikern, Joggern, Badegästen, Grillfreunden und Hundehaltern mit ihren Hunden genutzt. Zu den übrigen Zeiten wird das Gebiet wenig frequentiert und es bietet sich hier erfahrungsgemäss kaum Konfliktpotenzial.
Die Geschichte des Vereins
Von der Interessengemeinschaft zum Verein
Hundefreunde mit Bezug zum Tribschenquartier Luzern haben sich im Sommer 2017 zu einer Interessengemeinschaft Pro Hund Tribschen zusammengefunden.
Am 13. August 2017 fand ein erstes Treffen statt, um über die geplante Hundewiese Tribschenhorn zu diskutieren. Am 30. September 2017 wurde der Verein «Pro Hund Tribschen» gegründet. Der Verein überreichte am 6. Oktober 2017 dem Stadtpräsidenten Herrn Beat Züsli zusammen mit 810 Unterschriften ein Schreiben in Form eines Anliegens. Darin bringt der Verein die Erwartung zum Ausdruck, dass die Interessen des Vereins in die Diskussion um die geplante Hundefreilaufzone Tribschenhorn mit einbezogen werden.
Der Verein hat anlässlich der Vereinsversammlung vom 21. Februar 2018 einstimmig beschlossen, für eine Zeitzonenregelung des Hundefreilaufs im Tribschenhorn einzustehen, da die geplante Hundefreilaufzone viel zu klein ist und keinen artgerechten Hundefreilauf zulässt.
Mitglieder unseres Vereins haben am 23. Juli 2018 fristgerecht gegen die Stadt (Stadtgärtnerei) eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Die Beschwerde betraf die Baubewilligung für die Hundefreilaufzone Warteggstrasse (Tribschenhorn). Durch die Beschwerde wurde eine artgerechte Lösung des Hundefreilaufs angestrebt (zum Beispiel grössere Freilauffläche, Zeitzonenregelung).
Mit Urteil vom 30. Juli 2019 hat das Kantonsgericht den Beschwerdeführern das Beschwerderecht abgesprochen. Am 13. September sind Mitglieder des Vereins ans Bundesgericht gelangt, welches in zweiter Instanz darüber entscheiden sollte, ob den beschwerdeführenden Vereinsmitgliedern ein Beschwerderecht zustehe (Siehe unter Aktuell “Medienmitteilung”).
Mit Urteil vom 5. Februar 2020 spricht das Bundesgericht den Beschwerdeführern das Beschwerderecht ab mit der Begründung, mit der neuen Hundefreilaufzone werde Hundehaltern auf dem Grundstück Nr. 111/1370 eine Nutzungsmöglichkeit eingeräumt, die im Vergleich zur bisherigen nicht nachteilig sei. Auch aus den beanstandeten Mängeln der Hundefreilaufzone in Bezug auf ihre Grösse, Eignung und Zweckmässigkeit liessen sich für die Beschwerdeführer keine schutzwürdigen Interessen herleiten. Bei der Benutzung der Hundefreilaufzone handle es sich um eine Möglichkeit, die keine Verpflichtung für die Beschwerdeführer mit sich bringe. Das Bundesgericht äussert sich in seinem Urteil inhaltlich nicht zu den vorgebrachten Beschwerden (BGer-Urteil unter “Aktuell” einsehbar).
Die Mitgliederversammlung vom 12. März 2024 hat beschlossen, die Statuten um folgenden Passus zu erweitern: “Die VPHT fördert den zwischenmenschlichen Austausch unter den Mitgliedern durch das Organisieren von geeigneten Anlässen, bildet eine Plattform für den Austausch unter den Mitgliedern und trägt zu deren Information bei”.
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Willkommen sind Hundefreunde mit oder ohne eigenen Hund
Die jährliche Mitgliedschaft beträgt CHF 30 pro Person (für Neumitglieder erstmals ab dem darauffolgenden Jahr). Der ES wird mit dem Versand der Traktanden zur Mitgliederversammlung versandt).
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Der Verein wird ehrenamtlich geführt
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